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Jahresbericht 2013

APG/SAP: Jahr 9

Das Jahr 2013 war das Rekordjahr, was Neubeitritte betrifft. 120 neue Mitglieder! Noch nie konnten wir so viele neue Kollegen begrüssen, die an unser basisdemokratisches Gewerkschaftsprojekt glauben. 2013 wird auch ein historisches Jahr bleiben, weil die APG/SAP das Recht erhielt, sich zusammen mit den zwei andern Postgewerkschaften in den Berufsbildungszentren der Post offiziell vorzustellen. So werden wir künftig in allen Regionen des Landes Hunderte von Lehrlingen treffen.

Neuer Gesamtarbeitsvertrag der PostDie Verhandlungen über den künftigen GAV Post haben diesen August begonnen. Ohne die APG/SAP. Nachdem sich die PostCom (die Eidgenössische Post-Regulierungsbehörde) geweigert hatte, das Post-Gesetz anzuwenden, welches die Post verpflichtet, den GAV mit DEN Personalverbänden zu verhandeln, riefen wir im Juli das Bundesverwaltungsgericht an. Es versprach uns eine schnelle Antwort. Wir warten immer noch darauf. Sie sollte nächstens eintreffen. Die Starrköpfigkeit seitens der Post, uns von diesem GAV fernhalten zu wollen, verstehen wir nicht. Aber vielleicht ist es ein gutes Zeichen, dass sie so Angst vor uns hat. Ein Zeichen, dass wir uns nicht kaufen lassen!

PostpolitikZur Kostenberechnung des Poststellennetzes: die Post warf die Maske ab und gab endlich zu, was die APG/SAP als einzige schon jahrelang anprangerte (siehe Artikel auf www.sap-ch.org): die Leistungen, welche PV (Poststellen und Verkauf) für die anderen Geschäftsbereiche erbrachte, wurden unter ihrem Wert verrechnet, so dass das Poststellennetz viel defizitärer erschien als es in Wirklichkeit war. Dieses „Defizit“ diente dann als Vorwand, um das Poststellennetz zu zerschlagen und mehr als die Hälfte der Postämter in der Schweiz zu schliessen.

Zusammenkünfte mit der PostAn diesen Sitzungen können wir vor Ort aufzeigen, wenn der GAV nicht eingehalten wird. Letztes Jahr haben wir geschrieben: „Wir erwarten von der Post immer noch einen verstärkten Effort, die Weisungen und Informationen an die Betroffenen weiterzuleiten und vor allem, die Fehler darin richtigzustellen.“ Leider muss man feststellen, dass die Post diesbezüglich keinerlei Verbesserungswillen zeigt. Die gleichen „Fehler“ werden Jahr für Jahr wieder begangen. Man ist beinahe versucht zu sagen, dass es ihr geradezu passt, wenn die Weisungen an der „Front“ nicht umgesetzt werden. Das verschönert die Resultate.Positiv zu vermerken ist, dass dank dieser Treffen immerhin folgender Punkt gelöst wurde:- Das über Temporärfirmen angestellte Personal hat auch ein Anrecht auf  jährliche automatische Lohnerhöhung mit jedem zusätzlichen Jahr nutzbarer Erfahrung. Unsere Intervention hat es erlaubt, einige Arbeitgeber zurechtzuweisen, die ihr Personal bisher  bestohlen hatten.

Damit wir solche Fälle nach Bern tragen können, ist es wichtig, dass ihr uns die Probleme eurer Regionen meldet.

Aufzeichnung von Anrufen in den Call CentersAnfangs Jahr haben wir eine Klage beim Eidg. Datenschutzbeauftragten eingereicht, betreffend das Abhören bzw. Aufzeichnen der Anrufe in den Call Centers des Post-Kundendienstes, speziell in jenem von Fribourg. Wir haben dabei behauptet, die Post würde hier die Gesetzgebung verletzen. Nach acht Monaten Nachforschung erklärte der Beauftragte, von einer Verletzung des Datenschutzes könne nicht gesprochen werden, denn die Gespräche würden nicht ununterbrochen aufgezeichnet und das Personal sei im Voraus, via Intranet, informiert, an welchen Tagen abgehört werde. Die uns vorliegenden Aussagen gehen jedoch in eine andere Richtung und bezeugen das Gegenteil. Also: Fortsetzung folgt. Auf alle Fälle hat die Post auf unser Eingreifen hin das Aufzeichnungssystem abgeändert.

Beiträge in den SolidaritätsfondsMit dem Einverständnis der Post sind wir erneut gegen den Abzug des Solidaritätsbeitrags bei den APG/SAP-Mitgliedern vorgegangen. Es scheint uns klar, dass unsere Mitglieder seit der Anerkennung unserer Gewerkschaft diesen Abzug nicht mehr entrichten müssen. Soeben haben wir hier in der ersten Runde verloren, denn das Bezirksgericht Nyon hat unsere Klage in diesem Punkt abgewiesen. Dass der Bezirksrichter überzeugt war (zu Unrecht), dieser Streitfall sei auf nationaler Ebene schon geregelt, erklärt diese Niederlage vielleicht. Der Rekurs beim Kantonsgericht wird nächstens eingereicht. 

Lohnsystem und LeistungsprämienSeit einigen Jahren hat die Post, mit dem Einverständnis der anderen Gewerkschaften, ein diskriminierendes Zwei-Klassen-Lohnsystem eingerichtet. Einerseits gibt es ‚Glückspilze’, die ihren Lohn jedes Jahr um die integrierte Erfolgsprämie erhöht bekommen (eine Erhöhung, die auch im Grundlohn des Folgejahres wirksam bleibt), andererseits all jene, deren Bonus als Einmalzahlung nicht in den Grundlohn einbezogen wird. Die Post hat sich geweigert, auf den Rekurs unseres Präsidenten einzugehen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Post dazu verurteilt, über den Rekurs zu befinden. Wir sind uns im Klaren darüber, dass dieses System ungerecht ist und werden es entschieden weiter bekämpfen.

Schutz unserer MitgliederWas ist der hauptsächliche Zweck einer Gewerkschaft, der ihr Sinn und Leben verleiht? Es nützt nichts, nur grosse Schlachten auf hohem Niveau zu gewinnen, wenn die Mitglieder nicht konsequent geschützt und verteidigt werden. Die Fälle, die wir 2013 behandelt haben, reichen vom einfachen Telefonanruf beim Vorgesetzten (oft das wirksamste Mittel) bis zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Die neue gesetzliche Regelung erlaubt es jetzt, das Arbeitsgericht heranzuziehen, was wir wiederholt erfolgreich getan haben.

Autonome Pöstler-Gewerkschaft APGPostfach1963 Vétroz   Im Dezember 2013

 

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Rapport Activité all. 2013.pdf112.23 KB