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Das Bundesgericht hält die Schweizerische Autonome Pöstlergewerkschaft für nicht repräsentativ

 

Nach zehn Jahren zahlreicher Prozeduren ist der Schweizerischen Autonomen Pöstlergewerkschaft (SAP) der Status als Sozialpartner vom Bundesgericht nicht zugesprochen worden.

 

Mit seinem Urteil 4D_27/2018 vom 8. August 2019 ist das Bundesgericht der Meinung, dass die SAP mit 773 Mitgliedern im Jahre 2016 nicht genug Mitglieder zusammengebracht hat, seit ihrer Gründung im 2005. Tatsächlich sind 1,3% aller MitarbeiterInnen der Schweizerischen Post Mitglieder bei der SAP. Momentan sind nur zwei Sozialpartner von der Post anerkannt, und die SAP forderte das Recht ein, bei den GAV-Verhandlungen auch dabeizusein. Die SAP nahm regelmässig andere Haltungen als die zwei bisherigen Gewerkschaften ein und steht für gewerkschaftliche Vielfalt.

 

2010 erhielt die SAP von der Post den Status einer «Gewerkschaft, die einen Teil des Personals vertritt». Seither hat die SAP ständig den Status eines Sozialpartners eingefordert, durch verschiedene Vorgehensweisen:

-          auf administrativem Weg, weil die Postverordnung zu respektieren ist: via die PostCom, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht. Urteil: die SAP muss die zivile Gerichtsbarkeit anrufen.

 

-          auf dem Verhandlungsweg über die eidg. Kommission zur Schlichtung von Arbeitskonflikten. Weil die Post und die zwei Sozialpartner-Gewerkschaften jegliches Schiedsverfahren ablehnten, konnte die Schlichtung nicht zu Ende gebracht werden.

 

 

-          mit einer Klage bei der Internationalen Arbeitsorganisation IAO wegen Verletzung der gewerkschaftlichen Rechte. Die IAO urteilte, dass die gewerkschaftlichen Rechte in der Schweiz garantiert seien durch den Zugang zum Bundesgericht.

 

 

Fragestellungen 

Das Verdikt des obersten Gerichts lässt einige Fragen offen. Das Bundesgericht sagt, dass die SAP mit 1,3% nicht repräsentativ ist. Aber es sagt nicht, mit wieviel Prozent sie es denn wäre. Das ist eine Verletzung der IAO-Konvention, die verlangt, dass die Länder transparente, öffentlich bekannte und im Vornherein klar definierte Mitgliederprozentsätze festlegen, die als «repräsentativ» gelten können.

 In einem späteren Urteil entschied das Bundesgericht, dass eine neue Gewerkschaft der

Eidgenössischen Technischen Hochschule ETH mit 1,2% repräsentativ ist.

 

Wie weiter?

Dieses Urteil ist ein harter Schlag gegen den gewerkschaftlichen Pluralismus in der Schweiz, wo 2005 eine neue Gewerkschaft, anders und autonom, gegründet wurde, die jedes Jahr wächst, während bei den traditionellen Gewerkschaften die Mitgliederzahl abnimmt (gemäss Zahlen des SGB).

 

Wir werden uns nun die nächsten Schritte überlegen. Der Kampf geht weiter.

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